Mit einem Beitrag von € 28,- unterstützen Sie nicht nur die Arbeit der Bergrettung, sondern haben auch den Vorteil, dass Sie, Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und Ihre schulpflichtigen Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die im gemeinsamen Haushalt leben, die Hilfeleistung der Bergrettung auf Österreichs Bergen und Pisten (erforderlichenfalls auch Hubschrauberbergung) kostenlos bis zu einem Höchstbetrag von € 15.000,- in Anspruch nehmen können, soweit nicht dem Förderer gegenüber Dritten ein Anspruch auf Ersatz der Bergungskosten zusteht.
Wir freuen uns aber auch über jeden kleinen Spendenbetrag, können Ihnen aber dann die erwähnte Vergünstigung nicht zusichern.
Den langjährigen Förderern der Steirischen Bergrettung danken wir ganz herzlich. Wir hoffen, dass Sie auch diesmal die Bergrettung bei Ihrem Bemühen, in Bergnot geratenen Menschen zu helfen, unterstützen.
Merkblatt zur Bergungskostenversicherung
Versicherte Personen
Die Versicherung gilt für alle Förderer, die sich zur Versicherung anmelden, nach Bezahlung der Prämie.
Mitversichert gelten auch die Ehepartner /Lebensgefährten und die mit dem Versicherten im gemeinsamen
Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz, wenn dem Versicherten ein Unfall zustößt, oder der Versicherte
in Berg- oder Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt oder tot geborgen werden muss.
Der Versicherungsschutz gilt österreichweit. Die Versicherungssumme beträgt Euro 15.000,- pro Person für
Bergungskosten. Die Versicherung gilt subsidiär.
Versicherungsbeginn
Für den einzelnen Versicherten beginnt der Versicherungsschutz mit dem der Einzahlung der Prämie folgenden
Tag um 00:00 Uhr und endet nach Ablauf eines Jahres.
Bergungskosten
sind Kosten, die notwendig werden, wenn der Versicherte
a) einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen
werden muss bzw.
b) durch einen Unfall oder infolge Berg- oder Wassernot den Tod erleidet und seine Bergung erfolgen muss.
Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des Suchens nach dem Versicherten und seines Transportes
bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum – dem Unfallort nächstgelegenen – medizinisch erforderlichen
Spital. Die Kosten des Suchens nach dem Versicherten werden bis zur Versicherungssumme erbracht
unabhängig davon, ob die Suche erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.
Flugsport
Unfälle bei der Benutzung von Luftfahrtgeräten und bei Fallschirmabsprüngen sowie bei der Benützung von
Luftfahrzeugen sind mitversichert. Nicht mitversichert sind jedoch Unfälle, die der Versicherte als Fluggast von
Motorseglern und Ultralights, welche für die Verwendungsart Personenbeförderung zugelassen sind, erleidet.
Wettbewerbe
Die unentgeltliche Teilnahme an sportlichen Wettbewerben ist mitversichert. Unfälle, die bei einer entgeltlich
ausgeübten sportlichen Betätigung und dem Training entstehen, sind nicht mitversichert. Entgeltlichkeit liegt
vor, wenn der Versicherte mehr als einen bloßen Spesenersatz erhält.
Die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben